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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF:
Unsere "AGB Mobil" können Sie hier als PDF downloaden
Unsere "AGB Allgemeiner Teil" können Sie hier als PDF downloaden.

Entgeltübersicht:
Unsere aktuellen Entgelte können Sie hier als PDF downloaden

Datenschutzerklärung:
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  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von yesss! Mobiltelefoniedienstleistungen durch die A1 Telekom Austria AG (in der Folge nur yesss! genannt). Der Kauf von Mobiltelefonen, Zubehör oder anderen Gütern fällt nicht unter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • 1. LEISTUNGSUMFANG
    Das Diensteangebot von yesss! besteht aus aktiver und passiver Sprachtelefonie und Versand und Empfang von SMS und Datendiensten. Weiters wird zu jedem Anschluss ein Anrufbeantworterdienst angeboten. Aktive Sprachtelefonie ist die Herstellung von ausgehenden Telefonverbindungen zu anderen Anschlüssen in dem von yesss! verwendeten Telekommunikationsnetzwerk oder die Übergabe von Verbindungen an andere Telekommunikationsnetzwerke unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften. Passive Sprachtelefonie ist die Herstellung von eingehenden Telefonverbindungen anderer Anschlüsse aus dem von yesss! verwendeten Netz oder die Übernahme von Telefonverbindungen aus anderen Netzen und deren Zustellung, sofern diese unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften an das von yesss! verwendete Telekommunikationsnetzwerk übergeben wurden. Im Fall der yesss!-Daten-SIM-Karte besteht der Leistungsumfang aus der Herstellung einer Datenverbindung (TCP/IP) in das Internet unter Einhaltung der marktüblichen Normen und Standards und unter Verwendung der Übertragungstechnologien UMTS und GSM/GPRS, sofern ein Endgerät verwendet wird, welches diesen Standards entspricht. Sprachtelefonie und SMS sind über diese SIM-Karte nicht möglich. Bei den yesss!-Sprachtelefonie- und SMS-Produkten besteht zusätzlich die Möglichkeit des Roaming in bestimmten anderen Ländern, welche unter www.yesss.at ersichtlich sind. Das bedeutet den Zugang zu bestimmten ausländischen Telekommunikationsnetzwerken unter der Verwendung der yesss!-SIM-Karte im Rahmen der dort geltenden Leistungsbeschreibungen. Sofern nachstehend für die yesss!-Vertragsoption keine besonderen Bestimmungen geregelt sind, gelten die Allgemeinen Bestimmungen der AGB yesss!, Allgemeiner Teil einsehbar auf www.yesss.at sinngemäß. Eine Erweiterung dieses Angebots durch yesss! ist möglich; in diesem Fall werden mit den Kunden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, die soweit Abweichungen vorliegen, diesen AGB vorgehen. Das Leistungsgebiet Österreich versteht sich als Gebiet in dem technisch eine Mobilfunkabdeckung mit der entsprechenden Übertragungstechnologie gegeben ist. Diesbezügliche Kartendarstellungen sind auf www.yesss.at ersichtlich. Im Leistungsgebiet wird yesss! die marktübliche Versorgung sicherstellen. Die Betreiber der von yesss! verwendeten Mobilfunknetze, A1 Telekom Austria AG unterhält ständige organisatorische und technische Einrichtungen (Zutrittskontrollen, Firewalls, Virenschutz, etc), um Sicherheits- und Integritätsverletzungen sowie Bedrohungen und Schwachstellen des Netzes verhindern bzw. darauf reagieren zu können. Da diese Einrichtungen einem ständigen technischen Wandel zwecks Wahrung des jeweiligen Standes der Technik unterzogen sind, werden sie regelmäßig, sowie im Bedarfsfall überprüft und angepasst. Mehr zu diesem Thema finden sie unter A1.net bzw. beim yesss!-Kundendienst (www.yesss.at). Ein gewerblicher Wiederverkauf von yesss!-Diensten oder die Verwendung der yesss!-SIM-Karte in Vermittlungseinrichtungen (z.B. least-cost-router) ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Ohne derartige Genehmigung beträgt das Minutenentgelt 40 Cent (inkl. USt) für Telefonate in österreichische Netze zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 50,-- je genehmigungslos verwendetem Anschluss.
  • 2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
    Das Vertragsverhältnis zwischen yesss! und dem Kunden kommt durch Übergabe der yesss!-SIM- Karte an den Kunden zustande. Diese kann sofort verwendet werden. Die yesss!-Vertragsoption ist eine Erweiterung des Wertkarten-Vertragsverhältnisses und ist unter Verwendung der von yesss! bereitgestellten Formulare gesondert zu beantragen;eine Annahme (Freischaltung) durch yesss! erfolgt jeweils binnen drei Tagen ab Anbotslegung. Eine Information über dieses Datum erhält der Kunde spätestens mit der ersten Rechnung. Die Umstellung auf die Vertragsoption erfolgt binnen drei Tagen nach Einlangen, sofern nicht ein Ablehnungsgrund gemäß Pkt. I.2. der AGB yesss!, Allgemeiner Teil vorliegt . Ein vorhandenes Wertkartenguthaben wird nach der Umstellung auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die yesss! Vertragsoption ist weiters das Vorliegen eines inländischen Hauptwohnsitzes oder bei Unternehmen eines inländischen Firmensitzes, bzw. Rechnungsadresse.
  • 3. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Die Entgelte für die zur Verfügung gestellten Dienste sind der gegenüber dem Kunden anwendbaren yesss!-Entgeltübersicht zu entnehmen, die im Internet unter www.yesss.at abrufbar ist. Weitere durch die jeweilige Zahlungsart bedingte Kostenunterschiede (§ 25 Abs. 4 Z 2b TKG) finden sich in der mit dem Kunden vereinbarten yesss! Entgeltübersicht wieder. Die Bezahlung bei der yesss!- Wertkarte erfolgt durch Erwerb und Aufladung eines Guthabens durch den Kunden, von dem die entsprechenden Beträge nach Leistungserbringung automatisch abgebucht werden. Das Restguthaben kann jederzeit bei yesss! abgefragt werden. Eine gesonderte Rechnungslegung findet bei yesss!-Wertkarte nicht statt. Weiters erfolgt in diesem Fall die Bezahlung im Nachhinein ausschließlich durch Abbuchung von einem inländischen Bankkonto. Ist eine Abbuchung mangels Bestand oder Bedeckung des angegebenen Kontos nicht möglich, wird der Anschluss als Wertkarte weitergeführt, sofern der offene Betrag (zuzüglich einer Rücklastgebühr gemäß gegenüber dem Kunden anwendbarer Entgeltübersicht) nicht binnen 14 Tagen nach Versand einer entsprechenden SMS-Verständigung beglichen wurde. In diesem Fall kann der Anschluss, der nach der Umstellung einen Wertkartensaldo von Null aufweist, durch Aufladung eines yesss! Ladebons mit dem dafür geltenden Standardtarif und Leistungsumfang weiterbenutzt werden. Wird der offene Betrag erst nach der Umstellung auf Wertkarte beglichen, wird eine neuerliche Umstellung auf die Vertragsoption nur nach neuerlicher Beantragung gemäß Pkt.2 und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt. Für den Fall, dass ein Abbuchungs- oder Verrechnungsfehler festgestellt wurde, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird yesss! ein auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Kunden basierende Pauschalabgeltung festsetzen, sofern yesss! einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann.
  • 4. DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, RESTGUTHABEN
    Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es endet jedoch automatisch und ohne Ausspruch einer Kündigung, wenn der Kunde nicht innerhalb von 12 Monaten zumindest einen Aufladevorgang seines Guthabens veranlasst. Macht der Kunde nicht vom abgelaufenen 12. Monat bis zum Ablauf des 18. Monats nach dem letzten, das Vertragsverhältnis verlängernden Ladevorgang seinen Anspruch auf Rückerstattung des verbleibenden Aufladebetrages geltend, wird dies als Verzicht hierauf gewertet und der Betrag verfällt. Der Kunde wird bei Beginn der Frist zur Geltendmachung seines Anspruches auf die Frist sowie auf die Folgen deren ungenützten Verstreichens gesondert und in geeigneter Form, zB mittels SMS, hingewiesen. Die Rückerstattung ist vom Kunden unter Nachweis der Antragslegitimation (SIM-Karte, PUK-Code) zu beantragen. yesss! kann in begründeten Fällen Vertragsverhältnisse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat per SMS kündigen. Allfällige Restguthaben werden in diesem Fall gebührenfrei rückerstattet. Die yesss!-Vertragsoption kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum nächstfolgenden Monatsende gesondert gekündigt werden. In diesem Fall kann der Anschluss als Wertkarte weitergeführt werden. Falls bei Anschlüssen mit yesss! Vertragsoption 6 Monate lang keine Umsätze (aktive entgeltpflichtige Dienste) anfallen, können diese Anschlüsse von yesss! ohne gesonderten Ausspruch einer Kündigung deaktiviert werden. Sofern dieser Fall eintreten kann, wird im Anmeldeformular angemessen darauf hingewiesen und wird der Kunde zudem einen Monat vor Ende dieses Zeitraums schriftlich darauf hingewiesen.
  • 5. PIN-CODE
    Der Kunde hat die Benutzung der yesss! SIM-Karte durch einen PIN/PUK-Code zu sichern. Dies ist ein Zahlencode, der dem Kunden die ausschließliche Verfügungsmöglichkeit über die SIM-Karte einräumt. Die Weitergabe des PIN/PUK-Codes an Dritte, die unzureichende Sicherung dieser Codes sowie deren Verwahrung in der Nähe des Endgeräts erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
  • 6. VERLUST ODER DIEBSTAHL DER YESSS! WERTKARTE
    Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Verlust oder Diebstahl der yesss! SIM-Karte dies ohne Verzug unter Angabe des Kundenkennworts an yesss! zu melden. yesss! veranlasst daraufhin umgehend eine Sperre dieser Karte und ersetzt das noch vorhandene Restguthaben gegen ein Rufnummernübertrag- Entgelt gemäß gegenüber dem Kunden anwendbarer Entgeltübersicht (siehe Punkt Sonstige Entgelte). Sollte die Meldung nicht schriftlich erfolgen, ist eine entsprechende schriftliche Mitteilung und bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige umgehend nachzureichen.
  • 7. GELTENDMACHUNG VON EINWENDUNGEN, SCHLICHTUNGSVERFAHREN
    Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit einer Abbuchung bzw. Rechnung, so kann er schriftlich binnen 3 Monaten eine Überprüfung der Richtigkeit des vorgeschriebenen Betrages verlangen, anderenfalls yesss! im Rahmen des § 99 TKG gesetzlich verpflichtet ist, die zugrundeliegenden Verkehrsdaten zu löschen. Zur Löschungsverpflichtung wird auf Punkt I.10 verwiesen. Auf diese Folge wird im Kontomanager auf www.yesss.at oder auf der Rechnung hingewiesen. Durch einen solchen Einspruch wird die Fälligkeit des angezweifelten Betrages aufgeschoben. Siehe weiters Punkt I.9 der AGB yesss! Allgemeiner Teil zum Thema Fälligkeiten und Konsequenzen eines Streitschlichtungsverfahrens. Die Abbuchungen können über den Kontomanager kostenfrei drei Monate lang eingesehen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es dem Kunden unbenommen, direkt bei yesss! eine Überprüfung zu veranlassen oder in weiterer Folge die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH als Schlichtungsstelle anzurufen. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- und Beschwerdefälle, die mit yesss! nicht beigelegt werden konnten, der Regulierungsbehörde vorlegen. yesss! ist verpflichtet, an solchen Verfahren mitzuwirken und die notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
  • 8. RUFNUMMERNANZEIGE
    Die Rufnummernanzeige kann für abgehende Anrufe kostenfrei unterdrückt werden, es sei denn es handelt sich um Anrufe zu Notrufnummern; für eingehende Anrufe, deren Rufnummernanzeige unterdrückt wurde ist die kostenfreie Ablehnung solcher Anrufe möglich.
  • 9. HAFTUNG
    yesss! haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, nicht für leichte Fahrlässigkeit; diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt. Gegenüber Kunden, die Unternehmer iSd KSchG sind, ist die Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit € 1.000,-- gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit € 20.000,-- begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. Die Begrenzung der Ersatzpflicht gilt nicht für Personenschäden. Weiters ist gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz sind, die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verlorengegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen und ist eine allfällige Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis mit € 1.000,-- beschränkt.
  • 10. KUNDENDATEN, ÄNDERUNGEN, TEILNEHMERVERZEICHNIS
    yesss! kann die folgenden Kundendaten speichern, falls der Kunde sie über die yesss! Webseite freiwillig angibt und die entsprechenden Datenfelder angeboten werden: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Adresse, Bankverbindungsdaten (z.B. Bankomatkartennummer, Kontonummer, kontoführendes Kreditinstitut, Kreditkartennummer, Ausweisnummer), Teilnehmernummer und E-Mail Adresse. Diese Daten werden nach Beendigung der Rechtsbeziehung zum Teilnehmer gelöscht, sofern sie nicht noch benötigt werden, um Entgelte zu verrechnen, Beschwerden zu bearbeiten oder der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht gem. Bundesabgabenordnung nachzukommen. Weitere Angaben des Kunden sind optional und dienen neben einer allfälligen Bonitätsprüfung ausschließlich Marketingaktivitäten von yesss! mit dem Ziel, die angebotenen Dienste den Kundenwünschen entsprechend weiterzuentwickeln und die Kunden optimal zu betreuen. Die Zustimmung zur Verarbeitung dieser Daten ist jederzeit kostenlos widerrufbar. Verkehrsdaten werden im Rahmen des § 99 TKG 2003 gespeichert. Sie werden nach Beendigung der Verbindung, wenn sie nicht für die Verrechnung benötigt werden, unverzüglich gelöscht oder anonymisiert. Im Übrigen erfolgt eine solche Löschung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 99 TKG), sobald der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb einer Frist von drei Monaten die Entgelte nicht schriftlich beeinsprucht wurden; sie unterbleibt jedoch, soweit erforderlich, wenn (a) ein fristgerechter Einspruch erhoben wurde, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Abrechnung rechtlich angefochten werden kann, (b) die Rechnung nicht beglichen wurde, bis zum Ablauf jener Frist, bis zu der der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, oder (c) ein Verfahren über die Höhe der Entgelte eingeleitet wurde, bis zur endgültigen Entscheidung (einschließlich eines rechtswirksamen Vergleichs). Der Kunde hat das Recht, sich in allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse eintragen zu lassen. Alternativ kann er sich für eine Geheimnummer entscheiden. Allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse sind das Telefonbuch, telefonische Auskunftsdienste sowie elektronische Teilnehmerverzeichnisse. Für folgende Daten erfolgt dabei die Eintragung jedenfalls unentgeltlich: Familienname, Vorname(n), akademischer Grad, Adresse, Rufnummer und, sofern der Kunde dies wünscht, die Berufsbezeichnung. Mit Zustimmung des Kunden können noch zusätzliche personenbezogene Daten in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden.
  • 11. KOMMUNIKATIONSDIENSTQUALITÄT
    Vorübergehende Ausfälle im Netzwerk von yesss! sowie Störeinflüsse aus anderen Netzen können nie vollkommen ausgeschlossen werden. yesss! wird jedoch bemüht sein, solche Ausfälle minimal zu halten und schnellstmöglich zu beheben. Die Qualität der Dienste wird in ortsüblichem Maß geschuldet, bei Unterschreiten hat der Kunde Gewährleistungsansprüche entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, für darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes siehe Punkt 9. Der Anspruch auf Entschädigung ist vom Kunden gegenüber yesss! geltend zu machen, der Kunde hat bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch yesss! im notwendigen Maß mitzuwirken. Bei Störungen kann sich der Kunde an den yesss! Kundendienst, insb. unter 810810 aus dem yesss! Netz und unter (0820) 810810 aus Fremdnetzen erreichbar. Die angebotenen Dienste werden regelmäßig teilautomatisiert überprüft und gemessen, um Kapazitätsauslastungen oder Überlastungen von Netzverbindungen zu vermeiden, wobei dieses Verfahren keine Auswirkung auf die aktuelle Verfügbarkeit und Dienstequalität hat. Weitere Informationen zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs und Informationen über mögliche Auswirkungen dieser Verfahren auf die zukünftige, die geschuldete Dienstequalität jedenfalls unberührt lassende Dienstequalität sind unter A1.net abrufbar.
  • 12. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
    Sowohl der Kunde als auch yesss! sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, unter der Einschränkungen des Pkt. 1, letzter Absatz, an Dritte zu übertragen, jedoch hat dies für beide Seiten keine schuldbefreiende Wirkung.
  • 13. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, ENTGELTÄNDERUNG
    Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgeltänderungen werden entweder durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder auf www.yesss.at oder per SMS bzw. E- Mail an die Kunden kundgemacht. Für den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist von 2 Monaten und erfolgt hierbei zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung eine gesonderte Benachrichtigung über den wesentlichen Inhalt der Änderungen in geeigneter schriftlicher Form und ein Hinweis, dass der Kunde bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen kann (§ 25 Abs 3. TKG 2003). Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall mit Wirksamwerden der Änderungen. Den Kunden ausschließlich begünstigenden Änderungen treten nach Kundmachung zum im Rahmen der Kundmachung angegebenen Datum in Kraft.
  • 14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
    Dieses Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (insbesondere UN-Kaufrecht). Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
  • 15. NOTRUFNUMMER
    Es besteht innerhalb europäischer GSM-Netze eine einheitliche Notrufnummer, diese lautet 112..Weiters sind auch Anrufe zu allen österreichischen Notrufnummern (im Sinne des § 18 KEM- Verordnung) kostenfrei möglich. Sämtliche Notrufträger können auch ohne yesss! SIM Karte kontaktiert werden.
  • 16. STREITSCHLICHTUNG
    Kunden und Interessenvertretungen haben die Möglichkeit, sich bei Streit- oder Beschwerdefällen, unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, an die Regulierungsbehörde (derzeit: Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79) zu wenden, und zwar vor allem bei behaupteten qualitativen Mängeln der Leistungen von yesss!, Zahlungsstreitigkeiten (s. oben, Punkt I.7) und bei behaupteten Verletzungen des TKG (§§ 71, 122 TKG 2003). Diese wird sich bemühen, eine angemessene Lösung zu finden und sowohl dem Kunden als auch yesss! ihre Ansicht zur Kenntnis bringen. Verfahrensbestimmungen sowie die erforderlichen Formulare finden sich unter www.rtr.at.
  • Stand: 17.12.2014